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Der Blower-Door-Test ist ein Luftdichtigkeitstest bei Wohngebäuden. Bei geschlossenen Fenstern und Außentüren wird mit einem Ventilator bei konstantem Unterdruck (50 Pascal) Raumluft aus dem Haus geblasen. Durch die Messung des von dem Gebläse geförderten Volumenstroms bei unterschiedlichen Druckdifferenzen zwischen Innen und Außen wird die Luftwechselzahl n50 ermittelt.
Die Luftwechselzahl bei Gebäuden darf ohne Lüftungsanlagen den Kennwert 3 und bei Gebäuden mit Lüftungsanlagen den Kennwert 1,5 nicht überschreiten.
Die Energieeinsparverordnung schreibt vor, daß zu errichtende Gebäude so auszuführen sind, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig, und entsprechend dem Stand der Technik abgedichtet ist, d.h.:
Sie haben ein gesetzlich verankertes Recht auf eine luftundurchlässige Gebäudehülle!
Viele Gründe sprechen für eine Luftundurchlässige Gebäudehülle:
- Senkung des Energieverbrauchs - Schutz vor Schimmelpilzbildung - Schutz vor dem Eintrag von Schadstoffen - Erhzöhung des Raumkomforts - Verbesserung des Schallschutzes - Sicherstellung einer bedarfsorientierten Lüftung - Erhzöhung des Wohnkomforts - ... und vieles mehr.
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